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Arbeitsschutz

arbeitssicherheit

Sicherheitstechnische Betreuung nach dem nach dem Arbeistsicherheitsgesetz (ArbSichG)

Als Unternehmer rechtssicher arbeiten, Arbeitsunfälle und berufsbedingte Erkrankungen vermeiden – heißt in erster Linie Sicherheit durch Prävention.
Jährlich ereignen sich ca. 1 Million meldepflichtige Arbeitsunfälle in Deutschland mit Unfallkosten von bis zu 1.000 €uro pro Tag.
Ein Arbeitsunfall kann zu einem Gesundheitsschaden mit Fehlzeiten führen und auch Schäden an Maschinen, Werkzeugen und Materialien bewirken.

Fehlende Investitionen in die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten kosten viel Geld.

Sicherheit und Gesundheit und sind deshalb eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg und die Zukunft jedes Betriebes.
Der Unternehmenserfolg hängt besonders von den Erfahrungen und der Qualifikation jedes einzelnen Mitarbeiters ab.
Deshalb braucht es Mitarbeiter, die auch möglichst lange gesund und im Betrieb bleiben.

Als externer Berater unterstützen wir Sie unter anderem:

  • im Rahmen der Beratung des Unternehmers, der Führungskräfte und der Mitarbeiter in allen Fragen der Arbeitssicherheit
  • beim Aufbau einer betrieblichen Arbeitsschutzorganisation
  • beim Aufbau eines Arbeitsschutzmanagementsystems
  • der Mitwirkung bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung
  • bei der Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung oder Arbeitsstättenverordnung
  • bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung – Verhaltensprävention
  • bei der Erstellung von arbeitsschutzrelevanten Dokumenten
  • bei der Planung und Durchführung von Arbeitsschutzausschusssitzungen
  • bei der Erstellung und Durchführung von individuellen Unterweisungen
  • bei der Auswertung und Ursachenanalyse von Arbeitsunfällen
  • bei der Erstellung von Betriebsanweisungen
  • bei der Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen
  • bei der konzeptionellen Organisation, Planung und Durchführung aller erforderlichen Schulungen nach dem bewährten Konzept der Arbeitsschutzakademie

Gefährdungsbeurteilung psychische Belastungen

Seit einigen Jahren rückt ein Thema ganz besonders ins Blickfeld: Die psychische Belastung am Arbeitsplatz.
Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber September 2013 Unternehmen per Gesetz dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung zu den psychischen Belastungen am Arbeitsplatz durchzuführen.

Hier heißt es im §4 Arbeitsschutzgesetz (ArbschG.) Allgemeine Grundsätze:

Der Arbeitgeber hat bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes von folgenden allgemeinen Grundsätzen auszugehen:

1.Die Arbeit ist so zu gestalten, das eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird;

und im §5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen Ziffer (3) Pukt 6

Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch…

„psychische Belastungen bei der Arbeit“.

Zentrale Einflussfaktoren für das Entstehen von Stress am Arbeitsplatz sind:

  • die Arbeitsaufgabe,
  • Umgebungsbedingungen,
  • die betriebliche Organisation und
  • die sozialen Verhältnisse.

Unabhängig davon, ob Sie Ihre bestehende Gefährdungsbeurteilung um die psychischen Faktoren ergänzen wollen oder ob das Thema Gefährdungsbeurteilung als Ganzes neu behandelt wird:

Wir unterstützen Sie auf der Grundlage der Handlungsempfehlungen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) und erbringen folgende Leistungen.

  • Vorbereitung und Planung
  • Festlegen von Tätigkeiten und Bereichen
  • Ermittlung psychischer Belastungen
  • Beurteilung psychischer Belastungen
  • Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen
  • Wirksamkeitskontrolle
  • Aktualisierung und Fortschreibung
  • Dokumentation