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Brandschutz

Rubrik-Brandschutz

Zur Wahrnehmung der umfangreichen Brandschutzaufgaben sollte ein Brandschutzbeauftragter benannt werden.

Bei baulichen Anlagen besonderer Art und Nutzung, z.B. Industriebau mit einer bestimmten Größe der Abschnittsfläche und Krankenhäusern, ist die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten gemäß dem Bauordnungsrecht zum Teil vorgeschrieben.

Als externer Brandschutzbeauftragter unterstützen wir Sie
indem wir folgende Aufgaben gemäß DGUV-I 205-003 für Sie übernehmen:

  • Erstellen / Fortschreiben der Bandschutzordnung
  • Mitwirken bei der Ermittlung & Beurteilung von Brand- und Explosionsgefährdungen
  • Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und beim Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
  • Mitwirkung bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen
  • Mitwirkungen bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirkung bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers
  • Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen, baulichen Veränderungen, Nutzungsänderungen, Anmietungen
  • Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
  • Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes

  • Aktualität der Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne, etc. prüfen
  • Mitwirkung bei der Organisation und Durchführung von Räumungsübungen
  • Teilnahme an behördlichen Brandschauen und interner Brandschutzbegehungen
  • Melden von Mängeln sowie Vorschläge zur Beseitigung, Überwachen der Umsetzung
  • Aus- und Fortbilden von Beschäftigten in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen
  • Unterstützung von Führungskräften bei der Brandschutzunterweisung
  • Prüfen der Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten
  • Kontrollieren der Rettungs- und Brandschutzzeichen
  • Überwachen der Nutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
  • Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebnahme von brandschutztechnischen Einrichtungen
  • Unterstützen des Unternehmers bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, Berufsgenossenschaften, Gewerbeaufsichtsämter
  • Dokumentieren aller Tätigkeiten im Brandschutz