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SiGeKo und Schadstoffsanierung

Sigeko

Sicherheits- und Gesundheitskoordination auf Baustellen

Als Bauherr sind Sie an die Bestimmungen der Baustellenverordnung (BaustellV) gebunden.
Diese dient der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen und regelt die Pflichten des Bauherrn bzw. seiner Auftragnehmer während Planung und Ausführung des Bauvorhabens.

Bestimmte Bauvorhaben erfordern nach der Baustellenverordnung (BauStellV) einen geeigneten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo). Dieser ist vom Bauherrn zu bestellen.
Wir übernehmen zuverlässig und kompetent die Aufgaben des SiGeKo nach §3 BauStellV während der Planungs- und Ausführungsphase.

Wir übernehmen für Sie in der Planungsphase:

  • Analyse aller Planungen während der Vor-, Entwurfs- und Bauphase in Bezug auf Sicherheits- und Gesundheitsrisiken
  • Koordination der Maßnahmen nach § 4 ArbSchG (allgemeinen Grundsätze)
  • die Vorankündigung von Bauvorhaben bei der zuständigen Behörde
  • die Gestellung eines geeigneten Koordinators, SiGeKo
  • die Erarbeitung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes für Baustellen und bei besonders gefährlichen Arbeiten
  • Erstellung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen (SiGe-Pläne)
  • Erstellung der Unterlage für spätere Arbeiten gem. RAB

während der Ausführungsphase:

  • Laufende Kontrollen, damit die Vorgaben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan) eingehalten werden
  • Koordinationen der Maßnahmen nach § 4 ArbSchG (allgemeinen Grundsätze)
  • Koordinierung der sicherheits- und gesundheitstechnisch optimalen Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten Unternehmen auf der Baustelle
  • Überprüfung ob die Verpflichtungen aus der BaustellV von allen Beteiligten auf der Baustelle eingehalten werden
  • Begehungen vor Ort
  • Protokollierung sicherheitsrelevanter Mängel
  • Ergänzungen / Fortschreibungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)

Schadstoffsanierung

Bei Abbruch- und Sanierungsarbeiten muss immer mit gesundheits-gefährdenden, schadstoffhaltigen Bausubstanzen, Bau­teilen und Einrichtungen gerechnet werden.
Hierzu gehören u.a. Asbest, künstliche Mine­ralfasern, Holzschutzmittel, Pestizide…..

Als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator und kompetenter Partner unserer Kunden haben wir das Fachwissen und die

  • Sachkunde für Tätigkeiten mit Asbest (Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten)
    gemäß § 2 Absatz 14 GefStoffV
  • Sachkunde für Arbeiten in kontaminierten Bereichen nach DGUV Regel 101-004 (Arbeiten in kontaminierten Bereichen) bzw. TRGS 524 (Technische Regeln für Gefahrstoffe Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen)